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Anfrage vom 19.11.15: WLAN-Nachrüstung lokaler und
regionaler SPNV im Dadina-Gebiet
Die Antwort ist weiter unten zu finden.
Vorbemerkung:
Die ständige Verbindung mit
dem Internet ist für immer mehr Menschen ein großes Bedürfnis. Auch im
Wettbewerb der Verkehrsmittel spielt es eine Rolle. Daher begrüßt es die CDU-Dadina-Fraktion, dass der Kreistag der dortigen
CDU-Fraktion gefolgt ist und nun WLAN in den Dadina-Bussen
geprüft wird. Auch beim neuen Verkehrsvertrag für die Main-Rhein-Bahn
(Aschaffenburg - Wiesbaden) ist WLAN im Zug vorgesehen, und die neuen
Air-Liner-Fahrzeuge wurden damit ausgerüstet. Doch es gibt noch
Verkehrsverträge im SPNV, bei denen nach unserer Kenntnis kein WLAN besteht.
- Welche Möglichkeiten
sieht der Dadina-Vorstand, um die Itino-Triebwagen der Odenwaldbahn mit der
erforderlichen technischen Ausstattung für WLAN sowie
Mobilfunk-Repeatern für besseren Telefonempfang auszurüsten (möglichst
mit Zeitplan)?
- Welche Möglichkeiten
sieht der Dadina-Vorstand, um die Triebzüge
der Main-Neckar-Bahn ab Beginn des neuen Verkehrsvertrags mit mit der erforderlichen technischen Ausstattung für
WLAN sowie Mobilfunk-Repeatern für besseren Telefonempfang auszurüsten
(möglichst mit Zeitplan)?
- Welche Initiativen
wird der Dadina-Vorstand ergreifen, um die
Funklöcher aller Mobilfunknetze im Verlauf der regionalen Bahnstrecken
zu schließen?
- Welche Initiativen
(evtl. gemeinsam mit den Kommunen) wird der Dadina-Vorstand
ergreifen, um die Stationen des SPNV sowie Knotenpunkte des lokalen
ÖPNV mit WLAN auszurüsten?
- Welche Möglichkeiten
sieht der Dadina-Vorstand, um die Busse des
lokalen Verkehrs mit der erforderlichen technischen Ausstattung für WLAN
sowie Mobilfunk-Repeatern für besseren Telefonempfang auszurüsten
(möglichst mit Zeitplan)?
- Welche Möglichkeiten
sieht der Dadina-Vorstand, um die Busse des
regionalen Verkehrs mit der erforderlichen technischen Ausstattung für
WLAN sowie Mobilfunk-Repeatern für besseren Telefonempfang auszurüsten
(möglichst mit Zeitplan)?
- Welche Finanzierungsquellen
möchte der Dadina-Vorstand erschließen, damit
die WLAN- und Internet-Ausstattung des gesamten ÖPNV und SPNV sowie
deren Betrieb mit Drittmitteln bezahlt werden, um so den ÖPNV-Etat
weiterhin vollständig für das Leistungsangebot zu verwenden?
Kleiner Hintergrund:
Lokaler SPNV ist hier die Straßenbahn,
regionaler SPNV sind alle Regionalzüge. Ab Dezember 2018 werden neue
Triebwagen auf der Strecke Aschaffenburg – Darmstadt – Wiesbaden fahren, die
mit WLAN ausgestattet sind. Doch der Vertrag zwischen RMV und Vias für die Odenwaldbahn sieht bisher kein WLAN vor.
Mit einer Beantwortung ist kurz vor
Weihnachten zu rechnen.
Aus der Vorlage 0884-2016/DDN vom 25.01.2016
Bericht: Anfrage der CDU-Fraktion zur WLAN-Nachrüstung lokaler und
regionaler SPNV im Dadina-Gebiet
Zur o. g. Anfrage wird wie folgt Stellung genommen: Zu den Punkten 1. – 4.
sowie 6. und 7. hat der RMV eine Stellungnahme abgegeben: „Der RMV und
seine Partner im Verbund beobachten sehr genau die technische Entwicklung,
besonders im Bereich Digitalisierung, und diskutieren die daraus folgenden
Ableitungen für den Nahverkehr im RMV-Gebiet. Als einer der wenigen Akteure
aus der Nahverkehrsbranche hat sich der RMV dabei intensiv am sog. Runden
Tisch eingebracht. Der Runde Tisch brachte erstmals Vertreter aus dem
Nahverkehr, der Deutschen Bahn und der Mobilfunkindustrie zu einer
übergreifenden Diskussion zum Thema „Mobilfunk- und Internetempfang in
Nahverkehrszügen“ zusammen. Die Ergebnisse dieser intensiven Diskussionen
haben dabei gezeigt, dass zur Verbesserung der Internetnutzung und/oder
Telefonie in Zügen in jeglicher Ausprägung immer sehr umfangreiche
Investitionen auf Seiten des Nahverkehrs erforderlich sind, bei für den
Endkunden kostenloser Bereitstellung laufende Kosten in einem hohen
zweistelligen Millionenbereich anfallen, zusätzlich sehr hohe
Investitionen im Milliarden-Bereich durch die Telekommunikationsunternehmen zu
tätigen wären, um das notwendige stabile Signal entlang aller Strecken zu
gewährleisten, ohne das keine Verbesserung innerhalb des Zuges zu erreichen
wäre - die Netzbetreiber sind allenfalls bereit, die Versorgung entlang von
Strecken in Ballungsräumen mit eigenen Mitteln auszubauen, die technische
Entwicklung extrem schnelllebig und z.T. noch unklar ist, welche Anforderungen
sich bundesweit durchsetzen werden. Nach Ansicht des Bundes deckt die
Erhöhung der Regionalisierungsmittel die Investitionen ab. Er lehnt daher
(bislang) eine höhere Beteiligung aus Bundesmitteln ab. Nach Ansicht der
Aufgabenträger dient die Erhöhung der Regionalisierungsmittel zur
Stabilisierung der derzeitigen Leistungen und zum gezielten Ausbau
insbesondere in den Ballungsräumen und reicht nicht aus, um zusätzlich
technische Ausrüstung tragen zu können, wie sie im Fall „Verbesserung
Mobilfunk- und Internetempfang“ notwendig wäre. Der Betrag von bundesweit 8
Mrd. €, den der Bund jetzt bereitstellt, liegt 500 Mio. € unter dem dafür
nachgewiesenen Bedarf und die Dynamisierung der Mittel mit 1,8% jährlich statt
2,5% ebenfalls. Für den RMV und seine Partner im Verbund steht dabei der
Kundennutzen im Mittelpunkt. Ein Verzicht auf bestellte Verkehrsleistung zu
Gunsten von verbessertem Internetempfang in Zügen halten der RMV und seine
Partner für den falschen Weg. Die weitere Entwicklung in diesem Bereich ist
schnelllebig und z.T. noch unklar. Die Aufgabenträger werden im SPNV in den
kommenden Jahren erst Erfahrungen sammeln. Der RMV wird sich daher weiter im
Rahmen des Runden Tisches engagieren als auch Pilotprojekte umsetzen und die
Erfahrungen auswerten. Erste Projekte wurden bereits angestoßen: Der
RMV hat bereits in den letzten SPNV-Ausschreibungen Vorgaben gemacht zum
Einsatz von Repeatern bzw. über ein WLAN im Zug, so im Netz Main-Neckar-Ried
(Repeater zur Verbesserung des Mobilfunkempfangs auf ca. 50% der Sitzplätze)
sowie im Südhessen-Netz (kostenfrei nutzbarer Internetzugang über ein
Fahrgast-WLAN für ca. 90% der Sitzplätze). Gemeinsame Überlegungen mit
der VRR gibt es zu Nachrüstungen von WLAN-Technik bei Gebrauchtfahrzeugen, um
über Pilotprojekte die verschiedene Gerätetechniken sowie Einbauproblematiken
und Nachfolgekosten besser bewerten zu können. In anderen
aufgabenträgerübergreifenden Netzen mit Beteiligung des RMV werden
Möglichkeiten und geeignete Formen der Nachrüstung diskutiert. Insbesondere
bei den Ausschreibungen zeigt sich die Langfristigkeit solcher Vorhaben: Von
der Konzeption und Aufnahme in die Ausschreibung bis zum Start der
entsprechenden Netze vergehen i.d.R. mindestens 5 Jahre. Je schnelllebiger die
technologische Entwicklung, desto größer hier auch das Risiko der Forderung
nach Technologien, die zur oder kurz nach Betriebsaufnahme schon nicht mehr
aktuell sind.
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Zu 1.: Eine grundsätzliche, flächendeckende Aus- bzw.
Nachrüstung mit Internetzugang über WLAN bzw. Mobilfunk-Repeatern ist
derzeit nicht vorgesehen - auf die Problematik des erforderlichen, am Zug
anliegenden Signals (Netzabdeckung) sei nochmals verwiesen.
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Zu 2.: In den Fahrzeugen des Netzes Main-Neckar-Ried ist
für ca. 50 % der Sitzplätze ein verbesserter Mobilfunkempfang durch den
Einsatz von Repeatern gefordert. Die Auslieferung der Fahrzeuge ist bis
zum Fahrplanwechsel Ende 2017 vorgesehen, vorbehaltlich etwaiger
Lieferverzögerungen seitens der Hersteller.
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Zu 3.: Der RMV engagiert sich bereits stellvertretend für
alle Partner im Verbund beim Runden Tisch aus BAG-SPNV,
Mobilfunkunternehmen, Deutschen Bahn und Nahverkehr. Der Ausbau des
Mobilfunknetzes liegt in der Zuständigkeit der Mobilfunkunternehmen. Diese
haben am Runden Tisch prinzipiell erklärt einen Ausbau der Mobilfunknetze
voranzutreiben und einen Teil der Kosten selbst zu tragen. Die
Mobilfunkbetreiber sehen darüber hinaus aber eine Beteiligung an den
Investitionen in niedriger einstelliger Milliardenhöhe, welche durch den
Bund und/oder die Aufgabenträger im Nahverkehr zu erbringen wären. Aus
Sicht der Aufgabenträger ist eine solche Investition durch die
Aufgabenträger nicht leistbar und auch nicht in deren Zuständigkeit. der
Fokus liegt bei weiterhin knappen finanziellen Mitteln auf der Sicherung
der Kernleistung des SPNV-Betriebs.
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Zu 4.: Das Angebot eines verbesserten Internet-Zugangs an
Stationen obliegt grundsätzlich der DB Station&Service AG, die zumindest
für größere Stationen diesbezüglich auch Konzepte entwickelt. Der RMV
unterstützt diese Planungen und ist bereit, entsprechende Pilotprojekte zu
unterstützen.
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Zu 6.: Der Busverkehr ist in deutlich geringerem Maße
durch die technischen Hindernisse beschränkt, die den Mobilfunk- und
Internetempfang in Zügen stören. Dies gilt zumindest in Ballungsräumen für
die Netzabdeckung, die hohe potentielle Nutzerzahl je Transportgefäß, den
schnellen Wechsel der Funkzellen sowie die Abschirmung der Fahrzeuge gegen
anliegende Signale. Der RMV plant auch hier punktuelle Pilotprojekte im
RMV-Gebiet, um Erfahrung mit der technischen Umsetzbarkeit, den
entstehenden tatsächlichen Kosten und der Kundenakzeptanz zu sammeln.
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Zu 7.: Bei einem gewünschten flächendeckenden Ausbau des
Internetempfangs („kostenloses WLAN“) und den damit notwendigen sehr hohen
Investitionen gibt es die weiter oben beschriebenen Einschränkungen. Bund
und Länder sehen derzeit keine Beteiligung ihrerseits an diesen
Investitionen. Eine wesentliche Finanzierung aus ohnehin zu knappen
Regionalisierungsmitteln mit der Gefahr der Abbestellung von
Verkehrsleistungen ist aus Sicht des RMV und seiner Partner der falsche
Weg und nicht vorstellbar. Eine Nutzerfinanzierung über Erhöhung der
Fahrpreise halten der RMV und seine Partner für nicht zielführend und der
ÖPNV-Nutzung in Gänze kontraproduktiv. Eine Nutzerfinanzierung durch ein
direktes Nutzungsentgelt für die Internetnutzung findet nach
Marktforschungen durch den RMV keine Zustimmung durch die Kunden bzw. wird
als nicht zeitgemäß angesehen. Eine Finanzierung über eine Umlage auf die
Gemeindehaushalte als Anteilseigner im RMV und DADINA wurde noch nicht
geprüft.“
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Zu 4. und 5.: Die technischen und finanziellen
Randbedingungen sind durch den RMV hinreichend beschrieben worden. Die
DADINA wird sich mit dem Thema bei der Neuaufstellung des gemeinsamen
Nahverkehrsplans der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg
(voraussichtlich ab 2016) intensiver beschäftigen.
(Stand: 07.02.16)
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